Aufgrund der durch den Kunden erlangten Vollmacht, führen wir individuelle Wiedererlangungsaufträge oder Wiedererlangung in Anlehnung an den festen Rechtkundenservice.
In Rahmen der Tätigkeiten, die zu Wiedererlangung der Forderungen führen:
- nehmen wir mit den Schuldnern Verhandlungen auf, die zur gütlichen Entscheidungen führen
- fordern wir schließlich im Vorverfahrensgang zur Bezahlung auf
- leiten wir das Konkursverfahren und Vergleichsverfahren ein und wir vertreten die Schuldner und Gläubiger
- klagen wir auf Zahlungen
- unternehmen wir die Tätigkeiten, die eine Sicherung der Forderungen betreffen
- vertreten wir die Kunden beim Vollstreckungsverfahren, wo wir im Vorverfahrensgang zur Zahlung auffordern, mit der Einbringung einer Vollstreckungsklausel und wir leiten eine Vollstreckung ein
Zum Zweck der Überprüfung vom Katalog der geführten Geschäften, bitten wir um KONTAKT.