Wir vertreten unsere Kunden in den Versicherungsanstalten oder anderen Behörden, die zu der Auszahlung der Entschädigung zuständig sind. Wir führen von Anfang an einen Liquidationsprozess des entstehenden Schadens:
"Die Versicherungsanstalten zahlen in der Regel geringfügigen Teil der zustehenden Entschädigung. Sie gehen davon aus, dass der Beschädigter die geltenden Rechtsvorschriften nicht kennt und deshalb wird nicht ihm zustehendes Geld vorgehen."
Zum Zweck der Überprüfung vom Katalog der geführten Geschäften, bitten wir um KONTAKT.